Fördergrundsätze

1. Die Osthushenrich – Stiftung ist fördernd tätig und geht Projektpartnerschaften nur mit den Institutionen und Einrichtungen ein, die ihren Sitz in Ostwestfalen-Lippe haben. Wir wollen mit Ihnen als unserem Projektpartner auf „Augenhöhe“ zusammen arbeiten: Sie leisten die konkrete Projektarbeit, die wir wiederum gerne finanziell unterstützen.

2. Größere Projekte mit einem Fördervolumen von mehr als 5000 € fördern wir nur, wenn einer der vier folgenden Schwerpunkte der Stiftungsarbeit Inhalt Ihres Vorhabens ist:

  • der Übergang von der Schule in den Beruf
  • die Hochbegabtenförderung
  • die Digitalisierung in Kindertagesstätten und Schulen
  • Ehrenamtliches Engagement in den Bereichen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

3. Kleine und mittlere Projekte mit einem Fördervolumen bis zu 5000 € fördern wir auch, wenn sie nicht einem der unter 2. genannten Schwerpunkte entsprechen. Diese Vorhaben müssen aber auf jeden Fall die Voraussetzung des §2 unserer Satzung erfüllen.

4. Im Rahmen unserer Förderentscheidungen sind wir frei. Es hat sich bewährt, mit uns vorab zu telefonieren, bevor Sie sich per Mail an uns wenden. Oftmals können wir schon am Telefon abklären, ob sich eine konkrete Antragstellung lohnt oder nicht.